AGB

AGB's


Allgemeine Geschäftsbedingungen Hotelaufnahmevertrag Hotel Erlanger Hof GmbH, Erlanger Str. 4 12053 Berlin
Allgemeiner Hinweis über die Geltung der Geschäftsbedingungen

1. Die Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Mietweise Überlassung von Zimmern zur Unterbringung von Gästen, die direkt oder -für den Gast- durch Dritte gebucht wurden nebst sämtlichen für den Gast erbrachten Leistungen des Hotel Erlanger Hof GmbH. Wie der Gast, steht der Dritte für die Buchung wie für eine eigene Verpflichtung ein, wenn er gegenüber
dem Hotel Erlanger Hof GmbH eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung abgegeben hat.

2. Eine Unter- oder Weitervermietung oder sonstige Überlassung der vermieteten Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen einer vorherigen schriftlichen Zustimmung der Hotel Erlanger Hof GmbH. Gerichtsstand und Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur abweichende Anwendung, sofern dies vorher vereinbart wurde. Die Mitarbeiter des Hotels sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt dieser AGB hinausgehen.

§ 1 Vertragsabschluß, -partner, -haftung; Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme der Buchung des Kunden durch das Hotel zustande, dem es freisteht, die Buchung schriftlich zu bestätigen.

2. Vertragspartner sind Hotel Erlanger Hof GmbH und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Hotel Erlanger Hof GmbH gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen, die sich aus der Buchung herleiten, sofern eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.

5. Diese Haftungsbeschränkungen und die sechsmonatige Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und bei positiver Vertragsverletzung.

§ 2 Leistungen, Preise, Bezahlung, Aufrechnung

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchte Anzahl Zimmer bzw. Betten bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Buchende ist verpflichtet, die für die Vorauszahlung, für die Zimmer- bzw. Bettenüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels ohne Abzug zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen an Dritte.

3. Die vereinbarten Preise schließen die geltende Mehrwertsteuer ein.

4. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von der Hotel Erlanger Hof GmbH allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben.

5. Die Preise können angepasst werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer bzw. Betten, der
Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und dem vom Hotel zugestimmt wird.

6. Der Buchende hat bei Abschluss des Vertrags für Pauschalreisen eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in der Höhe von 30% des zur Zeit des Vertragsabschlusses geltenden Zimmer- bzw. Bettenpreises zu bezahlen. Der insgesamt zu zahlende Betrag ergibt sich aus der Multiplikation der 30% Vorauszahlung pro Zimmer mit der Anzahl der vom Kunden gebuchten Zimmer. Der Restbetrag wird nach Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen zur Bezahlung fällig.

7. Bei Buchungen aus visapflichtigen Ländern behält sich die Hotel Erlanger Hof GmbH das Recht vor, mindesten die erste Übernachtung, bei längeren Buchungen mind. 30 % der Buchungssumme von den übermittelten Kreditkartendaten ab zu buchen.

8. Rechnungen des Hotels für Übernachtungen sind bei Abreise fällig. Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Aufgelaufene Forderungen können jederzeit fällig gestellt und unverzügliche Zahlung verlangt werden. Bei Zahlungsverzug ist Hotel Erlanger Hof GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der EZB zu berechnen. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Hotel Erlanger Hof GmbH aufrechnen oder mindern.

§ 3 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

1. Ein Rücktritt des Buchenden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Teilrücktritte während des Aufenthaltes bei Gruppenbuchungen sind nicht möglich.

2. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung. Sofern zwischen dem Hotel und dem Buchenden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Buchenden erlischt, wenn er nicht zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.

3. Der Buchende kann vom Vertrag zurücktreten, ohne für direkte Schäden aufgrund der Stornierung der Buchung haften zu müssen, wenn folgende Anteile der zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses geltenden Preise der insgesamt gebuchten Zimmer bzw. Betten bezahlt werden:

o Rücktritt bis zum zweiten (2) Tag vor dem ersten gebuchten Tag: 80%;

4. Das Hotel behält sich den Ersatz weiteren, nicht direkt aus der Stornierung der Buchung resultierenden Schadens vor. Hierbei sind die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen und sonstige mit der Stornierung der Buchung in Zusammenhang stehenden Einnahmen anzurechnen.

5. Dem Hotel steht es frei, den ihm entstehenden und vom Buchenden zu ersetzenden weiteren Schaden zu pauschalieren. Der Buchende ist verpflichtet, maximal 90% des vertraglich vereinbarten Preises für ein Zimmer multipliziert mit der Anzahl der gebuchten Zimmer zu bezahlen. Dem Buchenden steht der Nachweis frei, dass kein weiterer Schaden entstanden oder dem Hotel entstandener weiterer Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist. Es ist empfehlenswert, eine Reiserücktrittskostenversicherung zur Deckung dieser Kosten abzuschließen.

§ 4 Rücktritt der Hotel Erlanger Hof GmbH

1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist das Hotel Erlanger Hof GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:

o höhere Gewalt oder andere Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

o Zimmer bzw. Betten unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;

o das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistungen des Hotels den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass die zugrundeliegende Veranlassung dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.

o Ein Verstoß gegen Absatz 2 allgemeine Gültigkeit vorliegt.

4. Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

5. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

§ 5 Zimmer- bzw. Bettenbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

1. Der Buchende erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr für den Check In des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf zeitlich frühere Bereitstellung.

3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer des Hotels spätestens um 11.00 Uhr geräumt zu übergeben.

4. Ab diesem Zeitpunkt kann das Hotel den ihr dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50% des vollen Zimmerpreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Ist das Hotel ausgebucht und das Zimmer nicht bis 14.00 Uhr geräumt steht es dem Hotel frei, das Zimmer selbst zu räumen, unter Berücksichtigung größter Sorgfalt mit den eingebrachten Sachen des Gastes.

5. Hat der Gast ein Nichtraucherzimmer gebucht und raucht trotzdem im Zimmer, wird extra ein Pauschalbetrag von € 60,- für die Zimmer-Grundreinigung bei Zahlung der Zimmerrechnung fällig.

§6 Haftung des Hotels

1. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Hotel Erlanger Hof GmbH zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden - sofern möglich - für Abhilfe gesorgt. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

2. Wertgegenstände sind an der Rezeption abzugeben und im Hotelsafe oder Zimmersafe mit eigenen Code zu verwahren. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ein ggf. vorhandener Haftungsanspruch erlischt, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von einem Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Mitteilung macht (§ 703 BGB). Vergessene Gegenstände werden gegen Kostenerstattung nachgesendet.

3. Für die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt bzw. vermittelt wird, kommt dadurch kein
Verwahrungsvertrag zustande. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen der Hotel Erlanger Hof GmbH.

5. Die Inanspruchnahme vom Hotel kostenlos zur Verfügung gestellter Dienstleistungen erfolgt auf eigene Gefahr. Es besteht seitens des Hotels keine Verpflichtung oder Rechtspflicht, diese Dienstleistungen ständig bereit zu halten. Das Hotel kann diese jederzeit ohne Ankündigung ändern oder einstellen. Im Falle der Nutzung des W-Lan oder Internetanschlusses haftet das Hotel nicht für Schäden, die durch die Nutzung entstehen. Der Kunde verpflichtet sich keine Internetseiten oder Dateien herauf- oder herunterzuladen die Verfassungswidrig sind, gegen geltendes internationales Recht verstoßen (auch Bilder, Musik- oder Videodateien) oder Kinderpornographie enthalten oder sonst wie das Ansehen des Hotels schädigen können. Verstöße werden umgehend den örtlichen Behörden gemeldet.

6. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

7. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch und gegen Entgelt - die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

§ 7 Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Vertragsschließung bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotel Erlanger Hof GmbH.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.

4. Es gilt deutsches Recht.

5. Der Gast wird hiermit gem. § 33 BDSG sowie des § 3 TDDSG darüber unterrichtet, dass der Anbieter seine Bestandsdaten (Name/Adresse) in maschinenlesbarer Form und nur für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet. Der Anbieter ist berechtigt, die Gastdaten offen zu legen, sofern dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist (staatliche Behörden)

6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vertragsschließung unwirksam oder nichtig sein wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.


Berlin Stand 01.12.2014
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